Code of Collaboration

Code of Collaboration

Kreativität braucht Freiheit.
Zusammenarbeit braucht Klarheit.

01 | Klar starten
Jedes Projekt beginnt mit einem klaren Briefing und einer entsprechenden Beauftragung. Angebote und Budgets laufen über unsere Administration. So wissen alle Beteiligten von Anfang an, was beauftragt ist und in welchem Rahmen wir arbeiten.

02 | Freigaben schaffen Verbindlichkeit
Mit der Freigabe eines Angebots oder Budgets können wir starten. Wir gehen davon aus, dass die Person, die einen Auftrag bei uns anfragt oder freigibt, dazu berechtigt ist. Mit einer Freigabe gehen wir davon aus, dass der Auftrag intern entsprechend abgestimmt und zur Beauftragung freigegeben ist.

03 | Wenn es schnell gehen muss
Manchmal muss ein Projekt starten, bevor das komplette Angebotsprozedere abgeschlossen ist. Dann können wir auf Basis unserer vereinbarten Stunden- und Tagessätze bzw. vergleichbarer Referenzpreise direkt loslegen. Die formale Beauftragung wird anschließend nachgeholt. Für unsere Cross-Over-Leistungen gilt weiterhin die Abrechnung auf Stundenbasis ohne formale Beauftragung.

04 | Mehr Leistung braucht mehr Budget
Projekte verändern sich. Das ist normal. Wenn sich dadurch der Aufwand erhöht, erhöht sich entsprechend auch das Budget. Kleinere Erweiterungen rechnen wir auf Basis der ursprünglichen Kalkulation ab. Bei größerem Mehraufwand – ab etwa 50 % des ursprünglichen Projektvolumens – stimmen wir Umfang und Budget vor der Weiterarbeit gemeinsam ab. Mehrkosten sprechen wir möglichst früh an – nicht erst mit der Rechnung.

05 | Wenn ein Projekt pausiert oder endet
Wird ein Projekt kundenseitig gestoppt, rechnen wir die bis dahin erbrachten Leistungen ab. Auch bereits beauftragte und nicht mehr stornierbare Fremdleistungen werden weiterhin berechnet. Kreativhonorare und Nutzungsrechte, die an die Fertigstellung bzw. Nutzung gekoppelt sind, rechnen wir grundsätzlich erst bei Projektabschluss ab.

06 | Was freigegeben ist, gilt
Ein freigegebenes Angebot ist die Grundlage für das Projekt. Über Budgets und Preise sprechen wir gerne – am besten, bevor die Arbeit beginnt. Bereits freigegebene Leistungen können im Nachhinein nicht einseitig gekürzt oder neu bewertet werden. Das gilt insbesondere für Fremdleistungen und Kosten, die wir bereits im Auftrag des Kunden ausgelöst haben.

07 | Neues Briefing, neuer Aufwand
Im kreativen Prozess kann sich herausstellen, dass ein anderer Weg besser ist. Kein Problem. Wenn sich das Briefing allerdings grundlegend verändert und bereits entwickelte Lösungen dadurch verworfen oder neu entwickelt werden müssen, entsteht zusätzlicher Aufwand. Den bis dahin entstandenen Aufwand stellen wir unmittelbar in Rechnung. Den neuen Umfang stimmen wir anschließend gemeinsam ab.

08 | Kreativität ist Leistung
Kreative Arbeit lässt sich nicht allein am finalen Ergebnis messen. Hinter jeder Lösung stehen Überlegungen, Konzepte, Entwürfe und Entscheidungen. Dieser Prozess ist Teil unserer Leistung – unabhängig davon, ob ein Entwurf am Ende ausgewählt, eingesetzt oder durch einen anderen Lösungsweg ersetzt wird. Feedback, Korrekturen und Varianten sind innerhalb des vereinbarten Projektumfangs selbstverständlich. Wird darüber hinaus ein grundsätzlich neuer Lösungsweg gewünscht, entsteht dafür zusätzlicher Aufwand. Die bis dahin erbrachten Leistungen bleiben davon unberührt. Für nicht genutzte Entwürfe berechnen wir keine zusätzlichen Nutzungshonorare oder Buy-outs. Sofern Nutzungsrechte im Angebot enthalten waren, werden diese bei Nichtnutzung entsprechend herausgerechnet.

09 | Fremdleistungen sind durchlaufende Kosten
Produktion, Fotografie, Film, Illustration, Druck und andere externe Leistungen beauftragen wir im Auftrag des Kunden.
Sind diese Leistungen einmal beauftragt, sind sie für uns verbindliche Kosten. Sie können deshalb nachträglich nicht Teil einer allgemeinen Preisreduzierung oder eines Agenturrabatts werden.

10 | Rechnungen haben ein Zahlungsziel
Es gelten die Zahlungsfristen auf unseren Rechnungen. Sollte eine Zahlung einmal untergehen, erinnern wir zeitnah. Bleibt eine Rechnung danach offen, können wir laufende Projekte bis zum Zahlungseingang pausieren. Nicht aus Prinzip, sondern weil wir als kleine Agentur größere offene Projektvolumina nicht dauerhaft vorfinanzieren können.

11 | Fragen klären wir früh
Fragen oder Einwände zu einer Rechnung oder Leistung klären wir gerne – möglichst zeitnah und innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungseingang. Was nicht funktioniert: bereits freigegebene Projekte im Nachhinein neu zu bewerten oder zu kürzen.

12 | Meetings, Beratung und gemeinsame Zeit
Projektmeetings, Präsentationen und Abstimmungen im laufenden Projekt sowie Termine zum Neugeschäft sind Teil unserer Zusammenarbeit und werden nicht separat berechnet. Strategische und konzeptionelle Termine, Workshops und allgemeine Beratungsleistungen sind reguläre Agenturleistungen und werden nach unseren vereinbarten Stunden- bzw. Tagessätzen abgerechnet. Dabei zählt die tatsächlich eingesetzte Arbeitszeit – inklusive Vor- und Nachbereitung sowie der Arbeitszeit mehrerer beteiligter Mitarbeiter. Bei regelmäßiger oder umfangreicher Beratung vereinbaren wir gerne einen festen Umfang oder ein entsprechendes Budget.