07 | Neues Briefing, neuer Aufwand
Im kreativen Prozess kann sich herausstellen, dass ein anderer Weg besser ist. Kein Problem. Wenn sich das Briefing allerdings grundlegend verändert und bereits entwickelte Lösungen dadurch verworfen oder neu entwickelt werden müssen, entsteht zusätzlicher Aufwand. Den bis dahin entstandenen Aufwand stellen wir unmittelbar in Rechnung. Den neuen Umfang stimmen wir anschließend gemeinsam ab.
08 | Kreativität ist Leistung
Kreative Arbeit lässt sich nicht allein am finalen Ergebnis messen. Hinter jeder Lösung stehen Überlegungen, Konzepte, Entwürfe und Entscheidungen. Dieser Prozess ist Teil unserer Leistung – unabhängig davon, ob ein Entwurf am Ende ausgewählt, eingesetzt oder durch einen anderen Lösungsweg ersetzt wird. Feedback, Korrekturen und Varianten sind innerhalb des vereinbarten Projektumfangs selbstverständlich. Wird darüber hinaus ein grundsätzlich neuer Lösungsweg gewünscht, entsteht dafür zusätzlicher Aufwand. Die bis dahin erbrachten Leistungen bleiben davon unberührt. Für nicht genutzte Entwürfe berechnen wir keine zusätzlichen Nutzungshonorare oder Buy-outs. Sofern Nutzungsrechte im Angebot enthalten waren, werden diese bei Nichtnutzung entsprechend herausgerechnet.
09 | Fremdleistungen sind durchlaufende Kosten
Produktion, Fotografie, Film, Illustration, Druck und andere externe Leistungen beauftragen wir im Auftrag des Kunden.
Sind diese Leistungen einmal beauftragt, sind sie für uns verbindliche Kosten. Sie können deshalb nachträglich nicht Teil einer allgemeinen Preisreduzierung oder eines Agenturrabatts werden.
10 | Rechnungen haben ein Zahlungsziel
Es gelten die Zahlungsfristen auf unseren Rechnungen. Sollte eine Zahlung einmal untergehen, erinnern wir zeitnah. Bleibt eine Rechnung danach offen, können wir laufende Projekte bis zum Zahlungseingang pausieren. Nicht aus Prinzip, sondern weil wir als kleine Agentur größere offene Projektvolumina nicht dauerhaft vorfinanzieren können.
11 | Fragen klären wir früh
Fragen oder Einwände zu einer Rechnung oder Leistung klären wir gerne – möglichst zeitnah und innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungseingang. Was nicht funktioniert: bereits freigegebene Projekte im Nachhinein neu zu bewerten oder zu kürzen.
12 | Meetings, Beratung und gemeinsame Zeit
Projektmeetings, Präsentationen und Abstimmungen im laufenden Projekt sowie Termine zum Neugeschäft sind Teil unserer Zusammenarbeit und werden nicht separat berechnet. Strategische und konzeptionelle Termine, Workshops und allgemeine Beratungsleistungen sind reguläre Agenturleistungen und werden nach unseren vereinbarten Stunden- bzw. Tagessätzen abgerechnet. Dabei zählt die tatsächlich eingesetzte Arbeitszeit – inklusive Vor- und Nachbereitung sowie der Arbeitszeit mehrerer beteiligter Mitarbeiter. Bei regelmäßiger oder umfangreicher Beratung vereinbaren wir gerne einen festen Umfang oder ein entsprechendes Budget.